Informationen zur Finanzierung und Förderung von Solaranlagen
elektro

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Gesetzesgrundlage:
Das Programm bietet Unterstützung für Umweltschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien

Wer kann Anträge stellen?
Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership) und
Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe)

Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.

Programmkonditionen:
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Finanziert werden u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung sowie Nutzung erneuerbarer Energien.

Sie erhalten ein langfristiges, besonders zinsgünstiges Darlehen, das Sie über Ihre durchleitende Bank oder Sparkasse erhalten.
Der Finanzierungsanteil beträgt 50 % der Investitionskosten, für KMU gem. EU-Definition bis zu 75 % der Investitionskosten.
Der Höchstbetrag liegt bei 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin und 500 TEUR in den alten Bundesländern.

Für Vorhaben mit besonderer umweltpolitischer Relevanz kann der Höchstbetrag auch überschritten werden, wenn der maximale Finanzierungsanteil beachtet wird.
Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre (Bauvorhaben bis 20 Jahre) in den neuen Bundesländern und Berlin, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei und bis zu 10 Jahre (Bauvorhaben bis 15 Jahre) in den alten Bundesländern, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei.
Die Zinssätze liegen am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus und werden für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben. Danach gilt der dann maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen. Die KfW legt die Zinssätze bei Zusage fest. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils abgerufenen Kreditbetrag berechnet.

Aktuelle Zinssätze

Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Unternehmen in den alten Bundesländern und Berlin West, die die EU-Definition für KMU erfüllen, mindestens drei Jahre am Markt sind und laut letztem Jahresabschluss ein positives Ergebnis ausweisen, können eine 50 %-ige Haftungsfreistellung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für max. 10 Jahre und max. 500 TEUR Kreditsumme beantragen. Dafür wird ein Zinsaufschlag von 0,65 % berechnet.
Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin Ost können eine 50 %-ige Haftungsfreistellung der Hausbank für max. 2 Mio EUR Kreditsumme beantragen. Dafür wird ein Zinsaufschlag von 0,90 % berechnet.

Eine Kumulierung anderen Förderprogrammen ist möglich.

Antragstelle:
Hausbank, KfW-Niederlassung

Kredit-Informationen erhältlich bei
KfW
Palmengarten 5-9
60325 Frankfurt
Info-Telefon: 0180 / 1335577
Fax-Abruf unter : 0180 / 2312355
www.kfw.de

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